SWA einigt sich mit SUISA im Streit um Lizenzen für Onlinewerbung

Der Schweizer Werbe-Auftraggeberverband (SWA) hat sich mit der SUISA über die neuen Lizenzpreise für Musik in Onlinekampagnen geeinigt. Die neuen Bedingungen treten ab sofort in Kraft. Mit dem Kompromiss wurden die Preise reduziert, die Prozesse vereinfacht und die Anwendung der Lizenzierung eingeschränkt.

SWA einigt sich mit SUISA im Streit um Lizenzen für Onlinewerbung

Anfang letzten Jahres führte die SUISA neue Lizenzpreise für die Nutzung von Musik in Online-Werbekampagnen von bis zu 3.3 Prozent der Mediaspendings ein. Die Werbeauftraggeber wurden verpflichtet, der Verwertungsgesellschaft das Mediabudget, den Namen des Komponisten, die Länge des Spots sowie den Musikanteil anzumelden. Der SWA lehnte diese Lizenzpreise auf das Mediabudget sowie den komplexen Prozess ab und führte zusammen mit anderen Branchen-Organisationen mit der Suisa Verhandlungen. Diese Gespräche führten damals zu keinem Ergebnis.

Kosten reduziert, Ablauf vereinfacht und Anwendungsbreich beschränkt

Seit Januar 2017 wurde zwischen der SUISA und dem SWA wieder im kleinen Kreis verhandelt, um eine Lösung zu finden. Anfangs Mai hat nun der Vorstand des SWA den erarbeiteten Kompromiss genehmigt. Für den Verband war es wichtig, dass der Prozess vereinfacht, die Kosten reduziert und der Anwendungsbereich der Lizenzierung beschränkt werden.

Ab 1. Mai müssen jetzt die Werbeauftraggeber weniger Informationen an die SUISA senden. Grundlage ist neu eine Selbstdeklaration, die SUISA hat jedoch das Recht, Belege zu verlangen. Die komplizierte „pro rata“ Berechnung des Musikanteils an der Gesamtlänge des Spots fällt zudem weg. Der Preis für die Lizenzierung beträgt neu 2,15 Prozent der Kosten der Platzierung der Spots auf den Plattformen Dritter. Werbespots die ganz im Ausland produziert werden und in der Schweiz nur eine Adaption erfahren, müssen in der Regel nicht lizenziert werden. Zudem sind Spot ohne Musik oder Spots mit sogenannter „SUISA-freier“ Musik nicht von dieser Lizenzierung betroffen.

Die SUISA will seit letztem Jahr die Lizenz für das Zugänglichmachen der Musik im Internet direkt den Werbeauftraggebern verrechnen. Im Gegensatz zur Praxis bei TV und Radio, wo die Sender mit der SUISA abrechnen und die Kosten auf die Mediapreise schlagen.

 

10% Rabatt für SWA Mitglieder

 

Mit der neuen Branchenlösung konnte der SWA mit der SUISA eine akzeptable Regelung treffen, die Rechtssicherheit und eine einfache Abwicklung der Urheberrechte ermöglicht. SWA. Mitglieder erhalten dabei 10% Rabatt auf die Lizenzpreise.

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Über den Autor:

Roland Ehrler

Roland Ehrler

Roland Ehler ist Direktor des Schweizer Werbeauftraggeber Verbandes SWA/ASA hat einen Master of Advanced Studies (MAS) in «Corporate Communications Management», ist dipl Werbeleiter und ausgewiesener Media Fachmann. Er war bis 2012 bei der Swisscom als Teamleiter Unternehmens Kommunikation und als Mediakoordinator tätig.

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