Der Entwurf zum neuen CH Mediengesetz ist da

Posted in Mediabeobachter

Endlich ist Schluss mit Rätsel raten, ab jetzt herrscht Klarheit darüber, wie sich der Bundesrat die Verwendung der Empfangsgebühren und Regeln für elektronische und Online-Medien vorstellt. Ueberraschend die Verweigerung die Nutzungsforschung weiterhin zu unterstützen.

Der Entwurf zum neuen CH Mediengesetz ist da

Ab sofort kann auf der Webseite des Bundes der Entwurf für das neue BGeM eingesehen werden. Das Gesetz soll das in die Jahre gekommene und mehrmals "gepatchte" (geflickte)  RTVG ersetzen. Dafür wird auch neue Regulierungsbehörde geschaffen, um die Abhängigkeit vom Staat und dem Bundesrat zu verkleinern (nennt sich "grössere Staatsferne zu gewährleisten" im offiziellen Text). Natürlich bestimmt aber der Bundesraat, wer in dieses Gremium einsitzen wird. (Anmerkung: So ganz unabhängig wird dass dann wohl eher nicht - kennen wir schon von der SRG).

Gebühren nur für Audio und Video

Da neue Gesetz soll nun also den digitalisierten Medien Gebührengelder bescheren, wenn sie Service Public Leistungen erbringen, unabhängig auf welchem Vektor (Radio, TV, Online) aber nur für Audio und Video Produktionen. Textbeiträge sind von der Finanzierung durch Gebühren ausgeschlossen. Kleinere Zeitungsverleger hoffen also vergebens auf die Unterstützung durch den Staat (ausser sie produzieren nun auch lustige Videöli mit ihrem Smartphones und stellen diese auf ihre Webseite). 

Gebührenfinanzierte Blogger, Influencer und Youtuber?

Nach der Einführung des Gesetzes sollen dann also "öffentliche Unterstützung auch Medienanbieterinnen gewährt, die Service-public-Leistungen erbringen, entweder auf lokaler oder regionaler Ebene oder für bestimmte Zielgruppen oder unter Einbezug des Publikums unter journalistisch professioneller Anleitung." Ob damit auch "Amateur-Medienanbieter" wie Influencer und Youtuber zum Handkuss kommen werden, entscheidet die Regulierungsbehörde aufgrund von Kriterien wie publizistische Leistung, Zielgruppe und Mehrwert im Vergleich zu anderen Angeboten in der gleichen Region.

Keine Radio- und Online-Werbung für SRG

Mit dem neuen Gesetz wird der SRG weiterhin Werbung im Radioprogramm und Online untersagt. Dafür wird die Zusammenarbeit mit anderen Medienunternehmen (z.B. Admeira) zusammenarbeiten darf und ihre eigenen Inhalte zu fairen und nichtdikriminierenden Bedingungn zur Verfügung stellen muss.

Ausbildung Ja, Nutzungsforschung Nein

Die Fördermassnahmen für neue Technologien und Unterstützung der Nutzungsforschung wurden gestrichen. Bisher hat der Bund die flächendeckende Einführung neuer Medientechnologien (z.B. DAB+) sowie die TV- und Radio Nutzungsforschung (z.B. Mediapulse) finanziell unterstützt. Bis 2% der Gebührengelder können dafür (wie bis anhin) in indirekte Förderung der Aus- und Weiterbildung, journalistische Selbstregulierungsorganisationen, Nachrichtenagenturen oder innovative IT-Lösungen (hatte Bund bisher eher weniger gutes Händchen für) eingesetzt werden.

Bis zum 15. Oktober können nun Verbände, Unternehmen, Interressenvertreter, Betroffene etc. Stellung nehmen, welche in die Botschaft des Bundesrates an das Parlament einfliessen werden.

Also los: lesen, verstehen, hinterfragen, diskutieren und Stellung nehmen.

Share this!

Über den Autor:

Sandro Prezzi

Sandro Prezzi

Experte für Media, Digitalisierung und Integrierte Kommunikation.

Seit 2007 kommentiert Sandro Prezzi Entwicklungen, Trends und News der Schweizer Werbewirtschaft. Seine Hauptthemen sind Media, Integrierte Kommunikation, Medien-Forschung, Digitalisierung und Online Marketing.

mediabeobachter lgo2.fw

Kontakt: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

NICHTS VERPASSEN - CONNECT WITH US!

Newsletter

Möchten Sie über die Mediabeobachter News auf dem Laufenden gehalten werden?

captcha